Was deckt die Garantie ab und was schließt sie aus?
Garantieabdeckung
Neuwagengarantie
Diese Garantie gilt für die Reparatur oder den Austausch aller Teile, bei denen aufgrund eines Herstellungs- oder Materialfehlers innerhalb des zweijährigen Neuwagen-Garantiezeitraums ein Defekt auftritt. Das betreffende Teil wird von einem Vertragshändler völlig kostenlos repariert oder ausgetauscht, unabhängig von eventuell während des Garantiezeitraums erfolgten Halterwechseln.
Teilegarantie
Ford-Vertragshändler verwenden für Garantiereparaturen nur Original-Austauschteile von Ford. Diese Teile erfüllen unsere strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, was bedeutet, dass Leistung und Wiederverkaufswert Ihres Ford nicht beeinträchtigt werden.
Lackgarantie
Die Garantie erstreckt sich auch auf die Lackoberflächen Ihres Fahrzeugs. Wenn die Lackierung der Fahrzeugkarosserie aufgrund eines Herstellungsfehlers der Nachbearbeitung bedarf, werden die notwendigen Reparaturen völlig kostenlos von jedem Ford-Vertragshändler durchgeführt.
Korrosionsschutzgarantie
Für die Karosserie Ihres Ford besteht eine Garantie gegen Durchrostung (von innen nach außen) abhängig von Ihrem Fahrzeug für die Dauer von 6 bis 12 Jahren. Oberflächenrost, der durch Kratzer oder Steinschlag verursacht wird, ist von der Garantie allerdings ausgenommen.
Teile, die Verschleiß ausgesetzt sind, werden generell in zwei Kategorien unterteilt, nämlich solche, die für Austausch oder Einstellung während der planmäßigen Wartung vorgesehen sind und solche, die abhängig vom Zustand ausgetauscht oder eingestellt werden müssen.
Verschleiß
Planmäßige Wartungspunkte:
Die unten aufgeführten Teile haben eine begrenzte Lebensdauer und werden während planmäßiger Wartungsarbeiten entweder ausgetauscht oder eingestellt. Für diese Teile gilt die Ford-Neuwagengarantie bis zum ersten Zeitpunkt, an dem Austausch oder Einstellung fällig werden.
- Riemen
- Zündkerzen
- Ölfilter, Luftfilter, Pollenfilter, Rußpartikelfilter und Kraftstofffilter.
Verschleißteile:
Die unten aufgeführten Teile haben entweder eine begrenzte Lebensdauer. Für diese Teile gilt allerdings die Ford-Neuwagengarantie für die Dauer von bis zu einem Jahr oder bis zur ersten planmäßigen Fahrzeuginspektion, je nachdem, was zuerst eintritt:
- Wischerblätter
- Glühlampen. (Xenon-Scheinwerferglühlampen und Glühlampen der Instrumententafel/Anzeigen sind für die Dauer der Ford-Neuwagengarantie abgedeckt)
- Batterien der Fernbedienung
Hinweis: Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Kupplung und andere Bauteile, an denen Reibverschleiß auftritt, sind nicht von der Garantie abgedeckt, wenn ein Austausch aufgrund von Verschleiß fällig ist. Sie sind jedoch gegen Herstellungsfehler für die Dauer der Ford-Neuwagengarantie abgedeckt.
Hinweis: Glas ist von der Ford-Neuwagengarantie für bis zu 1000 Meilen / 1500 Kilometer abgedeckt. Der Scheibenaustausch aufgrund eines defekten Heizelements ist für die Dauer der Ford-Neuwagengarantie abgedeckt.
Verbrauchsflüssigkeiten
Der Austausch oder das Nachfüllen von Verbrauchsflüssigkeiten, wie zum Beispiel Öl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschflüssigkeit und Kältemittel, ist nur dann von der Garantie abgedeckt, wenn sie im Rahmen einer Garantiereparatur verwendet werden.
Ausschlüsse
Unsere Garantien sind zwar umfassend, allerdings gibt es einige Dinge, die nicht unter die Garantie fallen.
Ford ist für keine Reparatur bzw. keinen Austausch verantwortlich, der aufgrund der folgenden Umstände erforderlich ist:
- Schäden, die durch Fahrlässigkeit, Überflutung, Unfall, Rallye-Einsatz, Renneinsatz oder eine andere unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs verursacht werden
- Normaler Verschleiß
- Versäumnis, das Fahrzeug ordnungsgemäß entsprechend den Ford-Wartungsplänen und Serviceanweisungen warten zu lassen
- Versäumnis, Lackierung und Karosserie durch regelmäßige Reinigungen entsprechend den Anweisungen von Ford zu pflegen.
- Unzulässige Modifikationen des Fahrzeugs oder seiner Bauteile
- Betanken mit Kraftstoff, der nicht den Spezifikationen entspricht (siehe Betriebsanleitung)
- Umrüstungen für den Betrieb mit Erdgas- und Autogas-Kraftstoffanlagen, die nicht von Ford genehmigt sind
- Verwendung von Biodiesel- oder Bio-Ethanol-Alternativkraftstoffen in Konzentrationen von über 5 % (Ausnahme: Ford-Fahrzeuge für Alkoholmischkraftstoff (FFV))
- Verwendung von Additiven und Spülmitteln für Kraftstoff oder Motoröl (sofern nicht im Rahmen einer Ford-Servicemaßnahme spezifiziert)
- Versäumnis, einen Lack- oder Korrosionsschaden, der während der Karosserie- und Lacküberprüfung festgestellt wurde, rechtzeitig zu beheben
- Faktoren, auf die Ford keinen Einfluss hat, wie zum Beispiel: Luftverschmutzung, Sturmschäden, Steinschläge, Kratzer und Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel
- Reparaturen, bei denen von Ford nicht genehmigte Verfahren zur Anwendung kommen
- Versäumnis, Ford-Originalteile und -flüssigkeiten bzw. Teile und Flüssigkeiten zu verwenden, deren Qualität der von Ford-Originalteilen und -flüssigkeiten entspricht.
Von Ford-Garantien abgedeckte Reparaturen dürfen nur von Ford-Vertragshändlern durchgeführt werden; eine Ausnahme bilden Notfälle (zum Beispiel die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeugs, wenn ein Ford-Vertragshändler keine Hilfe anbieten kann).
Service-Leihwagen
Ihr Ford braucht eine Auszeit, aber Sie bleiben mobil: Fragen Sie Ihren Ford Partner im Rahmen einer Wartung oder Reparatur nach der Möglichkeit, einen Leihwagen zu erhalten!