Muss ich für mein Elektrofahrzeug Kraftfahrzeugsteuer bezahlen?
Elektrofahrzeuge sind sowohl von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen.
Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen entfällt der Sachbezug komplett. Weiters sind rein elektrische PKW vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden.
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