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Europäische Abgasnormen

Europäische Abgasnormen wurden eingeführt, um die Luftqualität zu verbessern. Die unten stehenden Datumsangaben sind das jeweilige Implementierungsdatum für Typengenehmigungen von Neufahrzeugen. Die in Klammern stehenden Datumsangaben sind das jeweilige Implementierungsdatum für alle Neufahrzeugzulassungen, normalerweise ein Jahr später; deshalb kann ein zwischen den beiden Datumsangaben zugelassenes Fahrzeug die entsprechende Abgasnorm eventuell erfüllen, während ein nach dem in Klammern angegebenen Datum zugelassenes Fahrzeug sie definitiv erfüllt.

CO = Kohlenmonoxid

NOx = Stickoxide

HC = Kohlenwasserstoffe

PM = Feinstaub

Euro 1 (EC93)

Juli 1992 (Januar 1993)

Euro 1 Abgasgrenzwerte

  • CO – 2,72 g/km (Benzin und Diesel)

  • HC+ NOx – 0,97 g/km (Benzin und Diesel)

  • PM – 0,14 g/km (nur Diesel)

Euro 2 (EC96)

Januar 1996 (Januar 1997)

Euro 2 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 2,2 g/km

  • HC+ NOx – 0,5 g/km

  • PM – kein Grenzwert

Euro 2 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 1,0 g/km

  • HC+ NOx – 0,7 g/km

  • PM – 0,08 g/km

Euro 3 (EC2000)

Januar 2000 (Januar 2001)

Euro 3 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 2,3 g/km

  • HC – 0,20 g/km

  • NOx - 0,15

  • PM – kein Grenzwert

Euro 3 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 0,64 g/km

  • HC+ NOx – 0,56 g/km

  • NOx – 0,50 g/km

  • PM – 0,05 g/km

Euro 4 (EC2005)

Januar 2005 (Januar 2006)

Einige Euro 4-Dieselfahrzeuge wurden mit Rußpartikelfiltern ausgerüstet.

Euro 4 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 1,0 g/km

  • HC – 0,10 g/km

  • NOx – 0,08

  • PM – kein Grenzwert

Euro 4 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 0,50 g/km

  • HC+ NOx – 0,30 g/km

  • NOx – 0,25 g/km

  • PM – 0,025 g/km

Euro 5

September 2009 (Januar 2011)

Im Zuge von Euro 5 wurden die Grenzwerte für den Partikelausstoß von Dieselmotoren weiter gesenkt und alle Dieselfahrzeuge haben Rußpartikelfilter benötigt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Euro 5 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 1,0 g/km

  • HC - 0,10 g/km

  • NOx – 0,06 g/km

  • PM – 0,005 g/km (nur Direkteinspritzung)

Euro 5 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 0,50 g/km

  • HC+ NOx – 0,23 g/km

  • NOx – 0,18 g/km

  • PM – 0,005 g/km

  • PM – 6,0x10 ^11/km

Euro 6

September 2014 (September 2015)

Die Euro 6-Norm fordert eine weitere, deutliche Reduzierung der NOx-Emissionen von Dieselmotoren (eine Reduzierung von 67% im Vergleich zu Euro 5) und legt vergleichbare Normen für Benzin- und Dieselmotoren fest.

Euro 6 Abgasgrenzwerte (Benzin)

  • CO – 1,0 g/km

  • HC – 0,10 g/km

  • NOx – 0,06 g/km

  • PM – 0,005 g/km (nur Direkteinspritzung)

  • PM – 6,0x10 ^11/km (nur Direkteinspritzung)

Euro 6 Abgasgrenzwerte (Diesel)

  • CO – 0,50 g/km

  • HC+ NOx – 0,17 g/km

  • NOx – 0,08 g/km

  • PM – 0,005 g/km

  • PM – 6,0x10 ^11/km

Mit der Einführung von EURO 6c am 01.09.2018 wird das Verfahren zur Messung von Verbrauchswerten durch das neue WLTP-Testverfahren (früher NEDC) ersetzt, mit dem realistischere Testergebnisse erzielt werden.

Ab dem 01.09.2019 gilt die EURO 6d-Temperatur, die für zusätzliche Messungen unter realen Fahrbedingungen herangezogen wird (RDE - Real Driving Emissions).

Ab dem 01.01.2021 gilt EURO 6d. Auf Grundlage dieser Norm sind die Messwerte unter realen Fahrbedingungen noch strikter (RDE - Real Drive Emissions).

Die gleichen Grenzwerte gelten für Nutzfahrzeuge (N1), allerdings ein Jahr später.

Dank den neuen Messverfahren werden für alle Motoren neue Messwerte ermittelt, wobei die CO2-Werte generell höher sind als beim früheren Verfahren. Diese Änderungen betreffen alle Hersteller und führen zu einem generellen Anstieg der CO2-Werte für Neufahrzeuge. Die Frist für die Einhaltung der Grenzwerte in der Schweiz ist das Datum der Zollabfertigung.

Die Umstellung auf die neuen Messverfahren ist zeitaufwendig und einige Fahrzeug-/Motormodelle halten mit den neuen Messverfahren die geforderten Grenzwerte nicht mehr ein. Infolgedessen wird die Produktion einiger Modelle/Motoren (vorübergehend) ausgesetzt.

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